Die Schulverfassung/ Hausordung wurde in allen Gremien der Schule beraten und beschlossen (letzte Änderung am 12.06.2018).
Die Hausordnung dient zur Regulierung des Zusammenlebens von Lehrern, technischen Angestellten und Schülern auf der Grundlage
- des Grundgesetzes,
- der Landesverfassung,
- des Schulgesetzes und der Sek-I-VO sowie der Oberstufenverordnung
- nachfolgender Verordnungen wie z.B. Fachraumordnungen, Turnhallenordnung, Hygiene-Konzept usw.
Das Hausrecht wird vom Schulleiter/der Schulleiterin ausgeübt.
Verstöße gegen die Hausordnung werden nach §62/63 des Schulgesetzes disziplinarisch geahndet.
Schulverfassung/ Hausordnung
Belehrung Kurzfassung Sek I
Allgemeine Raumordnung